Zulassungsfreies Zugangsverfahren
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Master-Studiengang Biomedical Sciences sind:
- qualifizierter Hochschulabschluss aus den Bereichen Biomedizinischen Wissenschaften, Chemie oder vergleichbaren facheinschlägigen Studiengängen
- mit einer nachweislich erbrachten Studienleistung von in der Regel mind. 210 ECTS Punkten bzw. einem vergleichbaren Nachweis. Es kann auch eine Zulassung mit mindestens 180 ECTS-Punkten erfolgen und es müssen dann fehlende ECTS-Punkte nach Bestimmung durch den Prüfungsausschuss durch ein Praktisches Studiensemester oder durch Module zum Erwerb fehlender Kompetenzen nachgeholt werden. Die dafür zu erbringenden Leistungen werden in einem Learning Agreement vereinbart.
Diese sprachlichen Voraussetzungen brauchen Studienbewerber für den Master-Studiengang Biomedical Sciences:
- Sprachkenntnisse in Englisch. Der Nachweis erfolgt durch TOEFL-, IELTS- (internet-based oder paper-based) Cambridge-Zertifikat oder äquivalenten Sprachnachweisen auf der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
- Sprachkenntnisse in Deutsch auf der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse erfolgt in der Regel durch den „Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)“ oder eine äquivalente Sprachprüfung gemäß der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT). Näheres regelt die Satzung über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation der Hochschule Reutlingen in der jeweils gültigen Fassung.
Und so läuft das Zugangsverfahren ab:
Für internationale Bewerber
Für internationale Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland, gelten gesonderte Zulassungsvoraussetzungen: